Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden folgende Einzelmaßnahmen gefördert:
• Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern)
• Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen)
• Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen)
• Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen)
Die Förderungen können je nach Sanierungsmaßnahme bis zu 70% betragen und werden entweder von der BAFA als Zuschuss zu Ihrer Investition oder der KFW als Zuschuss oder in Verbindung mit einem zusätzlichen Förderkredit vergeben.
Sehr oft gehen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) die Einzelmaßnahmen hervor. Selbstverständlich können Einzelmaßnahmen auch ohne vorherigen iSFP geplant und durchgeführt werden.
Wir beraten Sie hier über die möglichen Förderungen und Förderbedingungen.
Die Förderungen werden vor Beginn und Beauftragung Ihrer Maßnahme beantragt und nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme gemeldet und abgerechnet. Die Hohenloher Energieberatung unterstützt Sie so wohl bei der Beantragung, als auch bei notwendigen baubegleitenden Maßnahmen und erforderlichen energetischen Abnahmen vor Ort.
