Energieausweis

Energieausweise

Ein gültiger und korrekter Energieausweis ist beim Hausverkauf und bei der Vermietung Pflicht.

Grundsätzlich besteht die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen

Beim direkten Vergleich beider Ausweise ist Vorsicht geboten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise enthalten zwar dieselbe Effizienzskala – deren Bewertungen können aber für ein und dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.

Die Hohenloher Energieberatung erstellt für Sie je nach Bedarf Verbrauchs- oder Bedarfsausweise.

Bitte beachten Sie:

Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen um Mieter und Käufer zu schützen. Sofern erforderlich, sollen die Betroffenen hiermit zum Handeln angeregt werden.

Der Energieausweis kann nicht online ohne gewissenhafte und qualifizierter Ingenieursarbeit erstellt werden, hiervon ist dringend abzuraten.

Lassen Sie keine Energieausweise ohne Besichtigung des Objektes erstellen.

Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung gegenüber Ihrem Mieter oder Käufer.

Wir beraten Sie gerne!

 

Nach oben scrollen